Förderanträge

Förderungswürdige Projekte?

Die Stiftung Augenlicht fördert "Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Behandlung von Augenerkrankungen sowie die Rehabilitation von Sehbehinderten, aber auch von Menschen mit anderen damit in Zusammenhang stehenden körperlichen und seelischen Behinderungen." (Satzung Stiftung Augenlicht §2 "Stiftungszweck")

Sollten Projekte von Ihnen oder Ihrer Organisation, ihrem Verein oder Ihrer Stiftung förderunsgwürdig nach §2 der Satzung sein, können Sie einen Förderantrag stellen. Das Antragsformular schicken wir Ihnen gerne per Mail zu. Eine formlose Anfrage an info@stiftung-augenlicht.org reicht aus. Bei Fragen rund um förderungswürdige Projekte oder zum Antrag selbst, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (siehe Kontaktdaten im Impressum).

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